Da fahren Sie mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit,
blicken in den linken Rückspiegel, blinken links, verringern die Geschwindigkeit und biegen nach links ab. Trotzdem kommt es zu einem Unfall, weil Sie in dem Moment des Abbiegens ein anderes Fahrzeug überholt hat. In sicherer Erwartung, dass der Unfallgegner für den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufkommen muss, melden Sie Ihre Reparatur- und Ausfallkosten dem gegnerischen Versicherer. Der will nur 50 % Ihres Schadens bezahlen. Zu Recht?
Wenn sich der Unfall wirklich so abgespielt hat, wie oben dargestellt, hat der Versicherer der Gegenseite gute Chancen, Ihnen nur 50 % zahlen zu müssen, denn Sie haben die zweite Rückschau vergessen, d. h., Sie hätten sich unmittelbar, bevor Sie abbiegen, noch einmal vergewissern müssen, dass nicht nur vor, sondern auch hinter Ihnen alles frei und deshalb das ungestörte Abbiegen möglich ist. Es gibt in diesem Zusammenhang leider sehr viele Entscheidungen, wo auch der vorsichtige Linksabbieger sich ein Mitverschulden an dem Unfall anrechnen lassen muss. Es kommt hierbei unter anderem auf die zweite Rückschau, auf die Geschwindigkeit beim Abbiegen und die Geschwindigkeit des Überholenden an.
Gut für Sie ist es, wenn Sie einen Zeugen haben, der Ihnen bestätigen kann, dass Sie vorsichtig und langsam gefahren sind und sich unmittelbar, bevor Sie abgebogen sind, noch einmal umgesehen haben.
Sollten Sie in eine derartige Situation kommen, sollten Sie sich unbedingt an uns wenden, da die Angelegenheit für Sie sonst sehr teuer werden könnte.