Es sind wieder Ferien,
auf den Flughäfen drängen sich die Passagiere und leider verspäteten sich manchmal Flüge oder fallen aus. Muss man das einfach so hinnehmen? Man muss nicht!
Die EU hat eine Fluggastrechteverordnung erlassen, die unter bestimmten Umständen Ihren Ärger finanziell versüßt. Ansprüche haben Sie allerdings nur bei Flügen, die in der EU angetreten werden oder von Flügen, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder Schweiz durchgeführt werden und die EU als Ziel haben. Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein und sollten Sie wegen Überbuchung nicht befördert werden, sollte der Flug annulliert werden, sowie bei großen Verspätungen, haben Sie Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.
Die Entschädigung ist in ihrer Höhe davon abhängig, was passiert ist. Für Verspätung, Ausfall etc. werden unterschiedliche Summen gezahlt. Die Summe kann bis zu 600 € pro Person betragen, die als Entschädigung für Ihren Ärger gezahlt werden. Die Höhe der Summe ist unabhängig davon, was Ihr Flugticket gekostet hat. Dies kann dazu führen, dass die Entschädigung Ihre Kosten überschreitet.
Sollten Sie Ärger mit Ihrem Flug gehabt haben, sei es dass die Maschine Verspätung hatte oder der Flug ganz ausfiel, sei es, dass Ihr Gepäck nach China transportiert wurde, Sie aber auf dem Weg nach Spanien sind oder, dass das Gepäck verloren gegangen ist, wenden Sie sich an uns, wir können Ihnen weiterhelfen.