Wir werden verschiedentlich gefragt,
ob die gesetzliche bzw. die private Krankenkasse die Kosten für das Lasern der Augen zum Vermeiden des Tragens einer Brille übernimmt. Wie immer bei Juristen: Das kommt darauf an!
Gibt es einen medizinisch eindeutigen Grund für das Lasern, so z.B., wenn mit einer Brille eine normale Sehfähigkeit nicht mehr erreicht werden kann, aber ein Eingriff mit einem Laser zu einer deutlichen Verbesserung der Sehleistung führt, ist die Krankenkasse verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Handelt es sich lediglich um einen Eingriff, der aus kosmetischen Gründen durchgeführt wird, weil z.B. der Patient zwar keine Lust mehr hat, eine Brille zu tragen, mit der Brille aber eine ausreichende Sehfähigkeit erlangt, kann die Krankenkasse nicht ohne weiteres verpflichtet werden, die Kosten zu übernehmen.
Auf jeden Fall ist es sinnvoll, vor dem Eingriff die Zustimmung der Krankenkasse zu erhalten, am besten mit Hilfe eines augenärztlichen Attestes.
Bei allen Eingriffen, die der Augenarzt mit dem Laser durchführt, die dazu dienen, die Sehfähigkeit zu erhalten (z.B. Lasern der Netzhaut bei einem Riss o.ä.), handelt es sich um einen medizinischen Heileingriff, der auf jeden Fall von der Krankenkasse zu bezahlen ist.
Sollten Sie im Zusammenhang mit dem Lasern Ihrer Augen Probleme haben, wenden Sie sich an uns. am besten, bevor der Eingriff durchgeführt wurde.