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In allen Fragen zum Thema Mietrecht,

erhalten Sie von uns kompetenten und individuellen Rechtsbeistand.

Die vielfältigen Rechtsgrundlagen ihres Wohnraummietvertrages werden von uns, für Sie als Mieter, transparent gemacht. Dies gilt zum Beispiel für Unklarheiten bei Nebenkostenabrechnungen oder deren Vorauszahlung, Schönheitsreparaturklauseln in Ihrem Vertrag und deren Fristen zur Durchführung, Möglichkeiten der Mietminderung und deren Berechnungsgrundlage im Falle von Mängeln am Mietobjekt, die Höhe des Mietzins und die Laufzeit von Staffelmietverträgen, Kündigungsfristen, Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter oder Voraussetzungen für eine Mieterhöhung von Seiten Ihres Vermieters.

Säumige Mieter oder gar Mietnomaden können einen, für Sie als Vermieter, ruinösen Schaden hinterlassen. Wir beraten und vertreten Sie gerne bei der Vorbeugung von Mietausfällen und auch, wenn Sie bereits betroffen sind. Wir klären Sie auf, über rechtskonforme Kündigungsmöglichkeiten Ihrer Verträge. Wir unterstützen Sie, bei vertragswidrigem Verhaltens Ihrer Mieter. Um ihnen Rechtssicherheit für Ihre Mietverträge zu geben, prüfen wir für Sie die Verklausulierung Ihrer Verträge, nach den neuesten gesetzlichen Vorgaben. Wir erörtern mit Ihnen Ihre Rechte bei klimafreundlichen Sanierungen an Ihrem Gebäude und die damit verbundenen Grundlagen, für die Umlegung Ihrer Investitionen auf die Mietkosten und die Duldungsverpflichtungen der Sanierungsmaßnahmen von Seiten Ihrer Mieter.

Wir beraten und vertreten Sie, als Gewerbetreibenden, ebenfalls in Sachen Mietrecht für Gewerbeobjekte. Egal ob sie Büro- oder Praxisräume, eine Werkstatt oder Lagerhalle mieten, wir prüfen für Sie, ob alle Vertragsbestandteile eines ordentlichen und rechtssicheren Mietvertrages vorliegen wie z. B. die genaue Beschreibung des Mietobjektes, der Zweck der Anmietung, die Höhe des Mietzinses und die Mietdauer. Bei Klärungsbedarf zu Zeitmietverträgen und deren Kündigungsmöglichkeiten, die Höhe von zu leistenden Kautionen und die Forderungsmöglichkeiten der Rückerstattung von Kautionen, eventuelle Konkurrenzschutzklauseln in Ihrem Mietvertrag, ihre Instandhaltungsverpflichtungen bei gewerblichen Räumen sowie die behördlichen Grundlagen zu deren Nutzung und auch bei Fragen zur Garantiehaftung des Vermieters bei Mängeln am Gewerbeobjekt, stehen wir Ihnen gerne mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.

Unter Berücksichtigung neuester Einzelfallentscheidungen der Gerichte und den geltenden aktuellen Rechtsgrundlagen des BGH zum Mietrecht aber auch bei individuellen und unklaren Sachverhalten, verschaffen wir Ihnen Rechtssicherheit und unterstützen Sie, als Mieter, Vermieter, oder Gewerbetreibenden, bei Streitigkeiten und Unsicherheiten rund um das komplexe Thema Mietrecht, durch unsere Fachkenntnis und langjährige Praxis.

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Carlos Claussen & Partner mbB Rechtsanwälte

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